Gnädig
Gnädig,
[
741-742] -er, -ste, adj. et adv. Gnade
hegend, in der Gnade gegründet, in einigen Bedeutungen des Hauptwortes. 1) Für
geneigt, gewogen; in welcher Bedeutung es nur noch hin und wieder im
Oberdeutschen üblich ist. 2) Am häufigsten von der Neigung eines Höhern gegen
einen Geringern, und in dieser Neigung gegründet. Einem gnädig seyn. Sich sehr
gnädig gegen jemanden erweisen. Einen gnädigen Herren haben. Gott sey uns
gnädig! Der gnädige Gott. Der gnädige Einfluß Gottes. Wo es zugleich als ein
Ehrenmittel in den schon bey dem Worte Gnade angezeigten Fällen gebraucht wird.
Gnädiger Herr, Gnädige Frau, werden vornehme Adelige nicht nur von ihren
Unterthanen und Bedienten, sondern auch von andern bürgerlichen Personen,
Gnädigster Herr, Gnädigste Frau, fürstliche und churfürstliche Personen,
Allergnädigste aber kaiserliche und königliche Personen werden genannt. 3)
Besonders, so fern sich diese Neigung in Erlassung oder Milderung der
verdienten Strafe äußert. Um gnädige Strafe bitten, d. i. um gelinde Strafe, um
Nachlaß, Milderung der Strafe. Ein gnädiges Urtheil. Wo es im gemeinen Leben
oft figürlich für gelinde, sanft, überhaupt gebraucht wird. Er ist noch ganz
gnädig davon gekommen, mit geringem Verluste, mit geringen Schmerzen u. s. f.
Machen sie es gnädig. Ein gnädiger Regen, ein gelinder, sanfter Regen. Anm. Bey
dem Ottfried ginadig, ehedem auch nur genade, gnade, im Oberdeutschen
gnadselig. Das alte Oberdeutsche Nebenwort gnädiglich, bey dem Ottfried
ginadlicho, bey dem Winsbeck genedeklich, welches noch mehrmahls in der
Deutschen Bibel vorkommt, ist im Hochdeutschen veraltet.