Die Gnadensteuer
Die Gnadensteuer,
[
739-740] plur. die -n, eine Beysteuer,
welche von dem Landesherren aus bloßer Gnade bewilliget wird. Besonders im
Bergbaue, diejenige Beysteuer, welche armen Zechen aus der Zehent-Casse
gereichet wird, und wozu die Gnadengroschen angewendet werden,
S. dieses Wort.