Gliedlich
Gliedlich,
[
723-724] adj. et adv. welches nur in
der letzten figürlichen Bedeutung des Wortes Glied zuweilen gebraucht wird, in
dem Verhältnisse eines Gliedes einer Gesellschaft gegründet. Eine Person von
der gliedlichen Gemeinschaft einer Gemeine absondern. Das gliedliche Verhältniß
aller einzelnen Personen gegen die ganze Gesellschaft.