Gewissenhaft, -er, -este, oder Gewissenhaftig
Gewissenhaft, -er, -este, oder
Gewissenhaftig,
[
669-670] -er, -ste, adj. et adv.
Fertigkeit besitzend, seine Handlungen nach dem Gewissen, besonders nach dem
vorher gehenden Gewissen zu bestimmen, und darin gegründet. Ein gewissenhafter
Mann. Ein gewissenhaftes Betragen. man ist zu gewissenhaft, wenn man auf eine
ängstliche Art gewissenhaft ist. Gewissenhaft in Abwartung des Gottesdienste
seyn.