Der Gewinst
Der Gewinst,
[
665-666] des -es, plur. die -e, von dem
Activo gewinnen, in einigen der eingeschränkten Bedeutungen desselben. 1)
Dasjenige, was man im Handel und Wandel als Überschuß über seinen Aufwand
bekommt; ohne Plural. Sie halten menschlichen Wandel für einen Jahrmarkt, geben
vor, man müsse allenthalben Gewinst suchen, Welsch. 15, 12. Der Goldschmid
Demetrius wendete denen vom Handwerk nicht geringen Gewinst zu, Apost. Gesch.
19, 24. Etwas des Gewinstes wegen thun. In dieser Bedeutung ist Gewinn in der
edlern Schreibart beynahe üblicher. 2) Was man in jeder Art von Wettstreite
gewinnet oder gewinnen kann. Den großen Gewinnst erhalten. Die Gewinste
austheilen, zur Schau ausstellen. In welcher Bedeutung Gewinst üblicher ist als
Gewinn. 3) Was man im Spiele gewinnet; ohne Plural. Mein Gewinst ist nicht
beträchtlich. Seinen Gewinst unter die Armen vertheilen. Wo Gewinst und Gewinn
gleich gebraucht werden. Anm. Im Nieders. Winst, Averwinst, im Dän. Holl. und
Schwed. gleichfalls Winst, Vinst, Gevinst. Gewinst und Gewinn sind bloß in der
Ableitungssylbe unterschieden, ohne daß dadurch die Bedeutung geändert würde.
Bloß der Gebrauch ist in einigen Fällen mehr für das eine als für das andere.
Eigentlich sollte es Gewinst geschrieben werden; allein um die Häufung der
Mitlauter zu vermeiden, lassen mehrere Verbalia auf st das eine n weg, wie
Kunst, Gunst, Dunst, Brunst u. s. f. von können, gönnen, dünne, brennen.
Gewinsthaft, was Gewinn einträgt, ingleichen gewinnsüchtig, und die
Gewinsthaftigkeit, für Einträglichkeit, ingleichen für Gewinnsucht, sind nur
hin und wieder im gemeinen Leben üblich.