Das Gewerbe
Das Gewerbe,
[
659-660] des -s, plur. ut nom. sing. 1)
Von werden, drehen, ein an einem größern Körper befindlicher kleinerer, welcher
sich umdrehen lässet. So wird die Handhaben versehene Schraubenmutter, womit
man etwas auf- und zuschraubet, von einigen ein Gewerbe genannt. Auch die
ähnlichen Werkzeuge, die Fensterflügel zu verschließen, führen diesen Nahmen,
so wie die Wirbelbeine des Rückgrathes auch unter dem Nahmen der Gewerbebeine
vorkommen.
S. Werben und Wirbel. 2) So fern dieses Zeitwort hin und
her gehen bedeutet, wird es in den gemeinen Sprecharten, besonders
Niedersachsens, häufig für ein Geschäft gebraucht, welches durch einen Gang und
mündliche Bestellung ausgerichtet wird; im Niedersächs. Warf. Einem ein Gewerbe
auftragen. Sein Gewerbe ausrichten. Was ist dein Gewerbe? dein Auftrag. Da ich
ihn nicht zu Hause fand, ließ ich mein Gewerbe zurück, sagte, was wir zu
bestellen aufgetragen war, den Hausgenossen. 3) In weiterer Bedeutung, der
ganze Zusammenhang von Geschäften, womit jemand seinen Unterhalt erwirbet, so
fern werden überhaupt Geschäfte verrichten bedeutet; wo es denn vornehmlich
solche Geschäfte bedeutet, welche vermittelst der Gliedmaßen des Leibes
verrichtet werden. Er hat kein bestimmtes Gewerbe, keine bestimmte Lebensart;
da es denn so wohl die Handarbeiten, als auch überhaupt Handel und Wandel unter
sich begreift, und über dieß als ein Collectivum von dem ganzen Umfange
derselben gebraucht wird. Kutschen und andere Fuhrwerke, so wohl des Luxus als
des Gewerbes. Ein Land, worin das Gewerbe blühet. Oder, und zwar am häufigsten,
von dem Umfange solcher Unterhaltungsmittel einzelner Personen. Sein Gewerbe
treiben, fortführen, aufgeben. Die da meynten, die Gottseligkeit sey ein
Gewerbe, womit man Unterhält und äußere Vorzüge erwerben könne. 1 Tim. 6, 5.
Ein schändliches Gewerbe mit etwas treiben, es zur Befriedigung des Eigennutzes
mißbrauchen.
S. Werben.