Der Gewaltherr
Der Gewaltherr,
[
653-654] des -en, plur. die -en, zu
Cöln, gewisse gerichtliche Personen aus dem Magistrate, welche die Befugniß
haben, peinliche Verbrecher in Verhaft nehmen zu lassen, und sie den
Thurmherren zur Verwahrung und zum ersten Verhör zu übergeben, worauf sie an
das churfürstliche Schöffengericht abgeliefert werden.