Münchener DigitalisierungsZentrum - Digitale BibliothekBSB - Bayerische Staatsbibliothek

Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Gewalthaber | | Gewaltig

Der Gewaltherr

Der Gewaltherr, [653-654] des -en, plur. die -en, zu Cöln, gewisse gerichtliche Personen aus dem Magistrate, welche die Befugniß haben, peinliche Verbrecher in Verhaft nehmen zu lassen, und sie den Thurmherren zur Verwahrung und zum ersten Verhör zu übergeben, worauf sie an das churfürstliche Schöffengericht abgeliefert werden.
Der Gewalthaber | | Gewaltig