Geständig
Geständig,
[
635-636] adv. welches nur mit dem
Zeitworte seyn und der zweyten Endung der Sache üblich ist. Einer Sache
geständig seyn, dieselbe gestehen, eingestehen. Bist du der Rede geständig?
bekennest du dich zu derselben? Der Dieb will nichts geständig seyn. Zuweilen
auch mit der vierten Endung der Sache und der dritten der Person. Ich bin ihm
die Schuld nicht geständig, räume es ihm nicht ein, daß ich ihm diese Summe
schuldig bin.
S. Gestehen. Im Nieders. nur ständig.