Gesinnen
Gesinnen,
[
629-630] verb. irreg. Imperf. ich
gesonn, Mittlw. gesonnen, welches in doppelter Gestalt üblich ist. 1) Als ein
Neutrum, entschlossen, Willens seyn, wo aber nur das Mittelwort der vergangenen
Zeit mit dem Zeitworte seyn üblich ist. Sind sie noch gesonnen, heute zu
verreisen? Ich bin nicht gesonnen, mich darauf einzulassen. 2) Als ein Activum,
welches aber nur im Oberdeutschen und einigen Hochdeutschen Kanzelleyen mit dem
Vorworte an üblich ist. Etwas an einen gesinnen, es von ihm verlangen; wo es
das Mittel zwischen bitten und befehlen ist. Wir gesinnen hiermit an euch u. s.
f. Alles was an euch gesonnen werden kann, was von euch verlanget werden kann.
Die gesonnene Gewähr, in den Gerichten, die von dem Kläger geforderte Gewähr,
bey der Klage zu bleiben, und den Beklagten dieser Sache wegen gegen andere zu
vertreten. In eben dieser Mundart saget man auch, einen zu etwas gesinnen, ihn
dazu bewegen, disponiren.
S. Sinn und Ansinnen.