Das Gesetz
Das Gesetz,
[
623-624] des -es, plur. die -e,
Diminut. Gesetzchen, Oberd. Gesetzlein, von dem Zeitworte setzen. 1. So fern
dasselbe für absetzen, einen Absatz machen, stehet, bezeichnete das Hauptwort
ehedem einen, besonders kleinen, Absatz eines Gedichtes oder einer Schrift; in
welcher Bedeutung es aber veraltet ist, außer daß bey dem gemeinen Manne
einiger Gegenden eine Strophe eines Liedes, ein Vers oder auch ein Kapitel aus
der Bibel noch ein Gesetz genannt wird; Nieders. Gesette. Auch bey den
Meistersängern hat ein Bar oder Lied mehrere Gesetze, d. i. Absätze, ein Gesetz
aber gemeiniglich zwey Stollen oder Strophen, welche gleiche Melodie haben. In
der vertraulichen Sprechart wird es noch zuweilen figürlich für eine kurze
Rede, oder einen Theil einer Rede gebraucht. Nicht wahr, sie lögen selber ein
Gesetzchen, wenn sie so eine Dose verbienen könnten? Less. 2. So fern setzen
verordnen, bestimmen bedeutet. 1) In der weitesten Bedeutung, eine jede Regel,
ein jeder Satz, nach welchem etwas eingerichtet wird, oder nach welchem
verschiedene Dinge mit einander verbunden werden. Die Welt wird nach
unveränderlichen Gesetzen von Gott regieret. Die Gesetze der Bewegung, oder die
Bewegungsgesetze, nach welchen die Bewegungen aller Körper erfolgen. Die
Naturgesetze, nach welchen die Veränderungen der natürlichen Körper vor sich
gehen. So auch die Vorstellungs-Empfindungs-Einbildungdgesetze u. s. f. 2) In
engerer Bedeutung, eine jede verbindliche Vorschrift freyer Handlungen. Ich
habe es mir zum Gesetze gemacht, nie wieder zu spielen. Die Gesellschaft hat
verschiedene Gesetze unter sich gemacht. Die Gesetze der Dichtkunst übertreten.
Die Gesetze der Liebe und Freundschaft verletzen. In ähnlichem aber sonst
ungewöhnlichem Verstande heißt in der Deutschen Bibel zuweilen jede Lehre, oder
jedes Lehrgebäude, d. i. ein Zusammenhang von Vorschriften und Regeln, ein
Gesetz, wie Röm. 3, 27; Es. 2, 3; Ps. 119. Dahin auch das Gesetz der Sünde,
Röm. 7, 23 gehöret, das natürliche Verderben zu bezeichnen. 3) In noch engerer
und gewöhnlicherer Bedeutung, eine mit Strafe verbundene allgemeine Vorschrift
eines Obern, wodurch es von Befehl unterschieden ist, welcher nur auf einzelne
Handlungen gehet. Ein Gesetz geben, bekannt machen. Ein Gesetz aufheben. Ein
Gesetz beobachten, halten, brechen, übertreten, dawider handeln. Alt die
Gesetze gebunden seyn, verpflichtet seyn, denselben zu geborchen. Weltliche
Gesetze, im Gegensatze der göttlichen. Bürgerliche Gesetze, welche das
äußerliche Verhalten, das zum gesellschaftlichen Leben gehöret, bestimmen.
Kirchliche, gottesdienstliche Gesetze, welche den Gottesdienst bestimmen.
Zuweilen heißt auch ein ganzer Inbegriff mehrerer Gesetze Einer Art nur
schlechthin das Gesetz. Der Menschenfreund bestrebt sich nicht nur andern das
zu leisten, was das Gesetz buchstäblich befiehler, Gell. Das Kirchegesetz, der
ganze Inbegriff aller kirchlichen Gesetze. 4) In der engsten Bedeutung, die
göttliche Vorschrift unsers freyer Verhaltens und der ganze Inbegriff dieser
Vorschriften; in welcher Bedeutung dieses Wort wieder in verschiedenen
Einschränkungen gebraucht wird, welche doch außer der Bibel und der biblischen
Schreibart nicht üblich sind. (a) Eine jede verbindlich Lehre göttlichen
Ursprunges, mit Einschließung so wohl des Naturgesetzes als auch des Evangelii,
welches letztere Es. 2, 3 das Gesetz aus Zion, und Röm. 3, 27 das Gesetz des
Glaubens genannt wird. (b) Die ganze heilige Schrift, oder einzelne Theile
derselben. Von der ganzen heil. Schrift kommt es Ps. 1, 2 und 119 vor. Von
einzelnen Theilen wird zuweilen das ganze alte Testament im Gegensatze des
neuen das Gesetz genannt, wie Joh. 10, 34; Kap. 15, 25; zuweilen aber werden
unter diesem Nahmen nur die fünf Bücher Mosis, im Gegensatze der Propheten und
Psalmen begriffen. [
625-626] (c) Die göttlichen
Vorschriften unsers Verhaltens in der nähern Offenbarung, und der ganze Umfang
derselben, im Gegensatze des Evangelii; dahin denn wiederum das bürgerliche
Gesetz der ehemahligen Juden, ihr Ceremonial- oder Kirchengesetz, und das
Sittengesetz gehören, welches letztere in der engsten Bedeutung das Gesetz
genannt wird. Anm. Gesetz, bey dem Kero Kesezzida, im Schwabenspiegel nur Setz,
kommt von setzen, verordnen, her, wie das Griech. $ von $, und das veraltete
Nieders. Lage, Schwed. Laga, Angels. Lagu, Engl. Law, Lat. Lex, von legen
abstammet. [
625-626]