Der Gesellschafter
Der Gesellschafter,
[
623-624] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Gesellschafterinn, plur. die -en. 1) Ein Glied einer Gesellschaft;
in welcher Bedeutung es doch nur selten vorkommt. 2) Eine Person, in Ansehung
des gesellschaftlichen Umganges, oder ihrer Fähigkeiten zum freundschaftlichen
Umgange betrachtet. Adrast beleidigt die Wahrheit, um das Lob eines angenehmen
Gesellschafters zu erbeuten, Gell. Der Stolze ist der beschwerlichste
Gesellschafter, ebend.