Das Geschwisterkind
Das Geschwisterkind,
[
619-620] des -es, plur. die -er,
Personen, welche Kinder zweyer oder mehrerer Geschwister sind, Consobrini und
Consobrinae. Er oder sie ist mit mir Geschwisterkind. Sie sind
Geschwisterkinder. Im Nieders. Böhlkenkinder, welches zu dem Worte Buhle
gehöret, aber nur Personen bedeutet, welche von Geschwistern zweyerley
Geschlechtes erzeuget worden, dagegen das Hochdeutsche auch von Personen
gebraucht wird, welche von Geschwistern einerley Geschlechtes herstammen.
Ander-Geschwisterkinder, deren Großältern Geschwister waren.