Die Gesandtschaft
Die Gesandtschaft,
[
601-602] plur. die -en. 1) Die Würde
und die Pflicht eines Gesandten. Eine Gesandtschaft übernehmen. Einem eine
Gesandtschaft übertragen, auftragen. Er hat drey Gesandtschaft mit vielem Ruhme
verrichtet. 2) Der Gesandte selbst. Die Thur-Brandenburgische Gesandtschaft zu
Regensburg. Einige Gesandtschaften äußerten hierauf u. s. f.