Der Gerichtsschuldheiß
Der Gerichtsschuldheiß,
[
589-590] des -en, plur. die -n, der
Schuldheiß, welcher im Nahmen des Landesfürsten das Richteramt verwaltet, und
an andern Orten Richter, Präsident, Stadtvogt, Gerichtsvogt u. s. f. genannt
wird. Auch auf den Dörfern gibt es zuweilen Gerichtsschuldheißen, welche
zusammen gezogen Gerichtsschulzen genannt werden, und in geringfügigen Sachen
Recht zu sprechen haben. An andern Orten heißen sie Gerichtsschöppen,
Bauermeister, Rügemeister, Richter u. s. f.
S. Schuldheiß.