Die Gerichtsherrschaft
Die Gerichtsherrschaft,
[
587-588] plur. die -en, 1) Die
Herrschaft oder die Befugiß des Gerichtsherren, das Recht Gericht zu halten,
ohne Plural; die Gerichtsbarkeit. 2) Diejenige Person, welche dieses Recht
besitzet; der Gerichtsherr oder die Gerichtsfrau.