Die Gerechtsame
Die Gerechtsame,
[
581-582] plur. die -n, die in einem
Rechte oder Gesetze gegründete Befugniß. Eines Gerechtsamen kränken. Eine
Stadt, welche viele Gerechtsamen hat. Anm. Im Oberdeutschen nur Rechtsame. In
eben dieser Mundart hat man auch das Bey- und Nebenwort gerechtsam für
rechtmäßig, und Gerechtsamkeit für die Gerechtsame. Es ist ungegründet, wenn
einige behaupten; Gerechtsamen habe keinen Singular. Indessen kommt der Plural
freylich häufiger vor.