Genugsam
Genugsam,
[
571-572] adj. et adv. so viel als genug
ist, als erfordert wird, auf eine hinlängliche Art, so wohl der Menge, als dem
innern Grade der Stärke noch; da es denn am häufigsten für das Wort genug
gebraucht wird, wenn es als ein Beywort stehen sollte. Genugsames Vermögen,
genugsame Kräfte haben, Vermögen, Kräfte genug. Eine genugsame Versicherung,
Bürgschaft. Sein genugsames Auskommen haben. Eine genugsame Zubereitung machen.
Genugsamen Grund vor sich haben. Es fehlet an einer genugsamen Deutlichkeit.
Ingleichen, hinlängliche Kräfte, hinlängliche Eigenschaften zu etwas besitzend.
Der sich und allen zufälligen Dingen genugsame Gott; wo, von Gott gebraucht,
auch allgenugsam üblich ist. Im Oberdeutschen, wo man die Wörter nie lang genug
bekommen kann, gebraucht man es auch für das Nebenwort genug. Genugsam
arbeiten, essen, schlafen. Er ist genugsam alt dazu, für alt genug. Wo man es
aber im Hochdeutschen gar wohl entbehren kann, außer wenn es, auf eine
hinlängliche Art, bedeutet. Ich habe es genugsam bewiesen, daß u. s. f. Ich
sehe den Unterschied genugsam ein. Der Anstoß ist dabey nicht genugsam
vermieden worden. Wo es sich durch die Ableitungssylbe -sam hinlänglich von
genug unterscheidet. Anm. Die Niedersachsen haben dafür nögehaftig. Bey dem
Kero bedeutet Kenuhtsamo, als ein Hauptwort, die Genugthuung, und kenuhtsamen
genug thun.