Die Genüge
Die Genüge,
[
569-570] plur. car. das Abstractum des
vorigen Wortes. 1) Der Zustand, da man genug hat, d. i. so viel als man bedarf,
oder zu Erreichung einer Absicht nöthig hat. Jacob soll wieder kommen, in
Friede leben und Genüge haben, Jer. 30, 10. Ich bin kommen, daß sie das Leben
und volle Genüge haben, Joh. 10, 10. Dieser stirbt frisch und gesund im
Reichthum und voller Genüge, Hiob. 21, 23. Im Hochdeutschen am häufigsten mit
dem Vorworte zu. Zur Genüge haben, genug haben, genug gegessen haben. Es ist
zur Genüge, es ist genug. Ich habe für heute zur Genüge gearbeitet, geschlafen
u. s. f. Er hat Geld zur Genüge. Dieses erhellet zur Genüge daraus,
hinlänglich. 2) Besonders die Leistung einer schuldigen Pflicht, ohne Artikel,
und mit dem Zeitworte thun oder leisten. Dem Beleidigten Genüge thun, ihm genug
thun. Dem Gesetze Genüge thun. Ich habe nunmehr meinem Hauptzwecke Genüge
gethan. Oft auch mit dem Nebenbegriffe der Zufriedenheit, oder einer damit
verbundenen angenehmen Empfindung. Dieser Beweis thut mir keine Genüge,
überzeuget, befriediget mich nicht. Seiner Neugierde eine Genüge thun; sie
befriedigen. Ich spielte so, daß ich mir beynahe selbst Genüge leistete, mit
mir selbst zufrieden war. Ich habe mir damit noch keine Genüge gethan. An dem
allen habe ich kein Genüge, so lange u. s. f. Esth. 5, 12, ich bin nicht damit
zufrieden. Anm. In ältern Oberdeutschen Schriften lautet dieses Wort Genucht,
im Nieders. Nöge, Genöge, Genögte, Benöge. Bey dem Ottfried ist Ginuchti
Sättigkeit, Überfluß, Hinlänglichkeit, und bey den Schwäbischen Dichtern wird
es auch theils für Genügsamkeit, theils aber auch für Vergnügen gebraucht.
S. das folgende. Im gemeinen Leben ziehet man dieses
Wort oft in Gnüge zusammen, welche Zusammenziehung auch in begnügen, Vergnügen
allgemein geworden ist; oft aber gebraucht man es auch als ein Neutrum, das
Genüge, ungeachtet solches wider die Natur der Abstractorum auf e ist.
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