Der Genoß
Der Genoß,
[
567-568] des -ssen, plur. die -ssen,
Fämin. die Genossinn, plur. die -en, der mit dem andern etwas in Gemeinschaft
genießet, einerley Beschaffenheit oder Umstände mit ihm gemein hat. 1) In
weiterer Bedeutung, von einer jeden ähnlichen oder gleichen Beschaffenheit; in
welcher im Hochdeutschen veralteten Bedeutung es ehedem für gleich gebraucht
wurde. Enkeiner sin genos, keiner seines gleichen, Fabeln der Schwäb. Dichter.
So stark ist nieman noch so gros Er vindet etzuua sin genos,
Fab. 83. An triuwe ist nieman sin genos, Fab. 93. Denn der sey euch genoß am
adel, Theuerd.
Besonders gebrauchte man es ehedem von Personen gleicher
Geburt oder gleichen Standes; in welcher Bedeutung es noch zuweilen jetzt
vorkommt. Ehedem mußte jeder von seinen Genossen gerichtet werden, von Personen
seines Standes, die ihm ebenbürtig waren. 2) In engerer und noch gewöhnlicher
Bedeutung ist Genoß jemand, der einige zufällige oder willkührliche Umstände
mit dem andern gemein hat. Am häufigsten gebraucht man es in Zusammensetzungen,
deren erste Hälfte diesen Umstand näher bestimmet. Z. B. ein Amtsgenoß,
Bundesgenoß, Berggenoß, Diebsgenoß, Dienstgenoß, Ehegenoß, Eidgenoß,
Glaubensgenoß, Handelsgenoß, Hausgenoß, Tischgenoß, Bettgenoß, Zunftgenoß u. s.
f. Aber es kommt auch für sich allein vor. Alle ihre Genossen werden zu
Schanden, Es. 44, 11. Die ersten Genossen des Abendmahls, die ersten, welche
Theil daran hatten, welche es zuerst genossen. Der Dieb hat seine Genossen
angegeben. Wo man denn die Gemeinschaft durch das Wort mit oft noch näher zu
bestimmen pflegt, ein Mitgenoß. Anm. Kero übersetzte das Lat. consors noch sehr
buchstäblich Ebanlozzo, und der Übersetzer Isidors Chuothzsso; Ottfried aber
und Notker gebrauchen schon Ginoz und Genoz, theils für gleich, theils für
einen Genossen. Im Nieders. lautet es Ge- nate, Genoth, im Schwed. Note, im
Isländ. Naute. Es kommt von genießen her, vielleicht so ferne solches auch
speisen bedeutet, da es denn zunächst Tischgenossen mag bezeichnet haben. Genoß
wird zuweilen auch von beyden Geschlechtern gebraucht, der Ehegenoß für die
Ehegenossin; richtiger aber werden beyde Geschlechter unterschieden.
[
569-570]