Der General-Gewaltiger
Der General-Gewaltiger,
[
561-562] des -s, plur. ut nom. sing.
bey einigen Kriegsheeren, der oberste Criminal-Richter, welcher im Felde für
die Aufrechterhaltung der Polizey sorget, und die Verbrecher auf der Stelle
bestrafen lässet; Franz. Grand-Prevot. d'Armee.
S. Gewaltiger.