Gemeinschaftlich
Gemeinschaftlich,
[
551-552] adj. et adv. in Gemeinschaft,
d. i. in gegenseitiger Theilnehmung an des andern Umständen oder Eigenthum,
darin gegründet, derselben gemäß. Gemeinschaftlich speisen, in Gesellschaft.
Sie haben alle ein gemeinschaftliches Zimmer. Ein Gut, eine Gerichtbarkeit
gemeinschaftlich besitzen, mit andern in Gemeinschaft. Die Theile einer Rede
müssen sich auf einen gemeinschaftlichen Hauptsatz beziehen. Gemeinschaftlich
an etwas arbeiten, mit vereinigten Kräften.