* Gemeinsam
* Gemeinsam,
[
551-552] adj. et adv. welches nur im
Oberdeutschen üblich ist. 1) Für gemein, vertraut. Gemeinsam mit jemanden
umgehen. 2) Für gemeinschaftlich. Bey dem Kero kameinsamt, und kimeinsamlihho.
Anm. Eben so unbekannt sind im Hochdeutschen die Oberdeutschen Wörter, die
Gemeinsame, für Gemeinschaft, ingleichen für Gemeinde; Gemeinsamkeit, für
Vertraulichkeit; gemeinsamen, unzüchtige Gemeinschaft mit einer Person haben;
und die Gemeinsamung für Hurerey.