2. Das Gemächt
2. Das Gemächt,
[
545-546] des -es, plur. die -e, im
gemeinen Leben einiger Gegenden, die Zeugungslieder bey Menschen und großen
Thieren beyder Geschlechter, besonders des männlichen, der Hodensack; das
Geschröt. Einen Schaden an dem Gemächte haben. Anm. Es scheinet, daß dieses
Wort gleichfalls von dem Zeitworte machen abstamme, doch nur so fern es ehedem
auch verbinden, vereinigen bedeutete; von welchem Gebrauche auch ein Ehegatte
in einigen Oberdeutschen Gegenden ehedem ein Gemächt oder Ehegemächt genannt
wurde.
S. Gemahl und Magen 1.