1. Das Gemächt
1. Das Gemächt,
[
545-546] des -es, plur. die -e, von dem
Zeitworte machen, ein jedes gemachtes, hervor gebrachtes Werk. 1) Eigentlich.
Er kennet was für ein Gemacht wir sind, Pf. 103, 14. Und ein Gemächte spräche
von seinem Töpfer, er kennet mich nicht, Es. 29, 16. Nürnberger Gemächt, im
Oberd. Nürnberger Arbeit. Im Hochdeutschen gebraucht man dieses Wort nur im
verächtlichen Verstande von schlechten Arbeiten. Ein elendes Gemächt. Das ist
auch eines von seinen Gemächten. 2) * In engerer Bedeutung, ein Testament; eine
im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, welche aber ehedem im Oberdeutschen
üblich war, besonders in der Zusammensetzung, ein Erbgemächt.
S. auch Geschäft. Anm. Schon bey dem Ottfried Gimacho.
Im gemeinen Leben sind in der ersten weitern Bedeutung auch dafür Machwerk,
Macherey, Nieders. Makerije, Maakwerk, Maksel üblich.
S. auch 3 das Gemach.