2. Das Gemach
2. Das Gemach,
[
543-544] des -es, plur. die -Gemächer,
mit einem geschärften ä, ein Zimmer eines Hauses, am häufigsten von den Zimmern
eines Pallastes. Bringet die Braut aus ihrem Gemache, Joel 2, 16. Die
königlichen Gemächer. So auch Das Tafelgemach, das Schlafgemach, das Vorgemach
u. s. f. Das heimliche Gemach, der Abtritt, das Privet. Anm. Von einem Zimmer
kommt dieses Wort zuerst bey dem Stryker vor. Im Dän. lautet es Gemak, und im
Schwed. Mak. Im Oberdeutschen bedeutet es auch so viel als ein Stockwerk, und
das Pohln. Gmach bezeichnet auch ein Haus. Gemeiniglich leitet man es von dem
Zeitworte machen her, und Frisch führet zum Beweise dieser Ableitung eine
Stelle aus Hagens Chronik bey dem Petz an, wo es in der Bedeutung eines Zimmers
Gemächt lautet. Allein es scheinet doch, daß man es mit Ihre mit mehrerm Rechte
von dem vorigen Gemach, Bequemlichkeit, ableiten könnte, da dieses mehrmahls in
der Bedeutung eines bequemen Aufenthalts, einer Wohnung gefunden wird.
- Ein yder zog Anheim wieder an sein gemach, Theuerd. Kap. 17,
in seine Heimath, in seine Bequemlichkeit. Im Finnischen ist
Maco gleichfalls der Abtritt. Luther hat in der Deutschen Bibel den alten
Oberdeutschen Plural, die Gemache für Gemächer, beständig beybehalten. In
manchen, besonders Niederdeutschen Gegenden spricht man das a auch im Singular
geschärft, Gemach, welches aber theils wider die ganze Verwandtschaft, theils
wider den Hoch- und Oberdeutschen Sprachgebrauch ist; indessen rühret doch
daher das geschärfte ä des Plurals.