* Gelieben
* Gelieben,
[
535-536] verb. reg. act. welches im
Hochdeutschen größten Theils veraltet ist, Neigung zu etwas haben, sich aus
Neigung zu etwas entschließen, belieben, mit der dritten Endung der Person, so
wohl persönlich, als unpersönlich. Geliebt dir zu spazieren? Opitz.
Doch meinest du daß mir ein Bock so sehr geliebt? ebend. Zwar
reden mag ich wohl Mit dir, wie mir geliebt - ebend.
Nicht essen von dem was den Übelthätern geliebet, Ps. 141, 4.
Balaam geliebte der Lohn der Ungerechtigkeit, 2 Pet. 2, 15. Im Hochdeutschen
kommt es nur noch in der im gemeinen Leben üblichen Formel vor, geliebt es
Gott, d. i. wenn es Gott beliebt, wenn es ihm gefällig ist. Anm. Bey dem
Ottfried giliuben, in der Monserischen Glosse giliupen, bey dem Ottfried und
den Schwäbischen Dichtern auch nur lieben.
Wil dir lieben gut gemach, Winsbeck.
Welches auch noch bey dem Logau vorkommt.
S. Belieben.