Der Gelaß
Der Gelaß,
[
523-524] des -sses, plur. inus. von dem
Zeitworte lassen. 1) Der Raum, wo man Dinge lassen kann; in engerer und
gewöhnlicher Bedeutung, die Bequemlichkeit eines Hauses oder Gebäudes in
Ansehung eines Raumes. Ich habe Gelaß genug in meinem Hause. Das Haus hat
wenig, viel Gelaß. Ein Haus mit dem besten Gelasse. Nieders. Laatje. 2)
Dasjenige, was ein Verstorbener nachläßt oder verlässet, dessen Nachlaß; im
Oberdeutschen wo es zugleich ein allgemeiner Ausdruck ist, welcher die
verschiedenen besondern Arten des Nachlasses unter sich begreift. In engerer
Bedeutung ist Gelaß dasjenige, was der Eigenthumsherr von dem Nachlasse eines
Leibeigenen bekommt, da es denn den Gewandfall und den Hauptfall unter sich
begreift, oft aber auch für eines von beyden, ingleichen für das Recht diesen
Nachlaß zu fordern, gebraucht wird. Anm. So fern lassen auch für aussehen, von
der äußern Gestalt, und der Art, wie dieselbe in die Augen fällt, gebraucht
wird, bedeutet das Gelaß, bey den Schwäbischen Dichtern Gelesse, im Nieders.
Gelaat, auch die äußere Gestalt einer Person und Sache, besonders der erstern;
in welchem Verstande es aber im Hochdeutschen ungewöhnlich ist.