Das Gelag
Das Gelag,
[
519-520] des -es, plur. die -e. 1) *
Eine jede Gesellschaft, deren Glieder durch gemeinschaftliche Gesetze mit
einander verbunden sind. In dieser im Hochdeutschen unbekannten Bedeutung
scheinet es noch im Oberdeutschen üblich zu seyn. Wenigstens nennt Abt, ein
Schwabe, kleine Republiken, kleine Gelage. 2). Eine Gasterey, ein Schmaus, der
auf gemeinschaftliche Kosten ausgerichtet wird, eine Zeche, im gemeinen Leben,
und von dergleichen Schmäusen geringer Personen, wo es oft auch, besonders in
Niedersachsen, von einer jeden Gasterey, ingleichen von einer Trinkgesellschaft
üblich ist. Wie es in solchen Gelagen zu gehen pfleget.
Man hört - In jeglichem Gelach (Gelag) von deinen Gaben
singen, Opitz. Der weniger in die Gelache (Gelage) Als auf den Berg der Musen
reist, Günth.
Das Gelag bezahlen müssen, für andere bezahlen, und in
weiterer Bedeutung, für andere büßen, anderer Schuld tragen müssen. Und hab
auch oft das Glach bezahlt, Hans Sachs. Ins Gelag hinein reden oder schwatzen,
unbesonnen, ohne Überlegung, wie in den gemeinen Trinkgesellschaften zu
geschehen pflegt. Anm. Im Nieders. Gelag, Gelack, Lag. Im Dän. bedeutet Laug
eine Zunft, Innung. Das einfache Lag hatte ehedem sehr vielerley Bedeutungen,
welche sich in dem Schwed. Lag noch finden. Es bedeutete ein Gesetz, einen
Vertrag eine Zusammenkunft, eine Gesellschaft, einen Schmaus, und endlich auch
einen Eid; alles, so fern legen ehedem auch festsetzen, beschließen, verordnen
bedeutete.
S. Auflage 1, 5, und Legen. Man siehet hieraus zugleich,
daß dieses Wort am Ende ein g und nicht ein ch erfordert.
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521-522]