Geitzig
Geitzig,
[
517-518] -er, -ste, adj. et adv. von
dem Hauptworte 3 Geitz; Geitz habend, in dessen sämmtlichen Bedeutungen. 1) In
der ersten und zweyten, von einer jeden heftigen, besonders unordentlichen
Begierde. So heißt im Oberdeutschen ein geitziger Wolf so viel als ein gieriger
oder freßbegieriger Wolf. Im Hochdeutschen ist es in dieser weitern Bedeutung
nur noch in der höhern Schreibart üblich. Geitzig nach Ehre, nach Ruhm. Eitler
Ehre geitzig seyn, Gal. 5, 26.
Es trinken die Felder Geitzig das segnende Licht, das so
wohlthätig sich ausgießt, Zach.
Da wollt ich am murmelnden Bach von Freuden berauschet Stehn
und geitzige Züge der Lüfte trinken, ebend.
2) Am häufigsten in der dritten Bedeutung des Hauptwortes,
eine unordentliche Begierde besitzend, sein Eigenthum zu vermehren. Ein
geitziger Mann. Ein Geitziger. Geitzig seyn, werden. Im Oberd. ehedem gitig,
gritig, im Schwed. gnetig. Das im Hochdeutschen ungewöhnliche Hauptwort die
Geitzigkeit kommt noch im Oberdeutschen, so wohl in weiterer als engerer
Bedeutung vor. [
519-520]