Gehorchen
Gehorchen,
[
501-502] verb. reg. neutr. welches das
Hülfswort haben bekommt, und die dritte Endung der Person erfordert. Einem
gehorchen, den Grund seiner Handlungen aus dessen Befehle hernehmen, seine
Handlungen nach dessen Befehlen bestimmen. Einem in allen Dingen, in einer
Sache gehorchen. Den Gesetzen, der Wahrheit gehorchen. Eben der, der in seiner
Jugend nicht gehorchen lernte, wird die Gesetze der Ordnung als Jüngling und
Mann unter die Füße treten, Gell. Eines Rath gehorchen. Sprichw. 12, 15, für
folgen, ist im Hochdeutschen ungewöhnlich. Anm. Gehorchen, Nieders. horken, ist
das Intensivum des in diesem Verstande veralteten Zeitwortes gehören, welches
noch bey den ältern Oberdeutschen Schriftstellern vorkommt. Gihore mir, Ottfr.
Bey dem Notker gehorren, im Isidor chihoran, bey dem Kero nur horren. Von dem
veralteten losen, hören, Schwed. lyda, kommt bey dem Ottfried auch gilossin für
gehorchen vor.
S. Hören, welches gleichfalls in diesem Sinne üblich
ist, ingleichen Horchen.