Die Gegenrede
Die Gegenrede,
[
485-486] plur. die -n. 1) Eine Rede,
welche einer andern entgegen gesetzet ist, oder wegen einer andern vorher
gegangenen Rede gehalten wird. 2) In den Rechten, die Einwendung des Beklagten
wider die Klage des Klägers; die Gegenantwort, der Gegensatz, die Replik. 3) In
weiterer Bedeutung, eine jede Entschuldigung, Ausflucht, Ausnahme, welche der
Rede eines andern entgegen gesetzet ist.