Gebrechen
Gebrechen,
[
455-456] verb. irreg. neutr. (
S. Brechen,) welches das Hülfswort haben erfordert, und
nur in der figürlichen Bedeutung des Zeitwortes brechen, für mangeln, fehlen,
gebraucht wird. Da nun Geld gebrach im Lande Egypten, 1 Mos. 47, 15. Einen
solchen Ort, da nichts gebricht, Richt. 18, 10. Auf daß ihnen nichts gebreche,
Tit. 3, 13. So soll von dir nimmer gebrechen ein Mann auf dem Stuhl Israel, 1
Kön. 2, 4. Wozu uns sonsten die Gelegenheit nicht gebrochen hat, aus einer
Oberd. Schrift. Denn was nicht ist, thut nichts, dieweil es selbst gebricht,
Opitz, d. i. nicht vorhanden ist.
Weil der Unschuld oft ein Zeuge Ihrer Lauterkeit gebricht,
Haged. Sieh hin, wo keine Pracht gebricht, Utz. Wenn ihr gleich der innre Werth
gebrach, Gell.
Bey dem allen ist es Hochdeutschen doch als ein
unpersönliches Zeitwort mit dem Vorworte an am üblichsten. Und da es an Wein
gebrach, Joh. 2, 3. Es soll dir nicht gebrechen an einem Mann von mir, 1 Kön.
8, 25. Es wird mir an der Zeit gebrechen. Woran gebricht es euch? Es wird uns
an nichts gebrechen, Gell.
Natur und Luft ersetzet, Was ihm an Kunst gebricht, Haged.
Anm. Ehedem war auch das einfache brechen, und nach einer
andern Mundart bresten, in dieser Bedeutung üblich. An then nihtes ne brah, in
dem alten Fragmente auf Carln den Großen bey dem Schilter. Bristan kommt für
mangeln, fehlen, auch bey dem Ottfried, und gebristan bey dem Willeram vor. Im
Schwed. ist brista und im Pohln. brachuje gleichfalls mangeln.