Das Geboth
Das Geboth,
[
453-454] des -es, plur. die -e. 1. Von
dem Zeitworte biethen oder gebiethen, befehlen, der Befehl, die Verordnung
eines Höhern. Geboth und Verboth von jemanden annehmen müssen, seiner
Gerichtbarkeit unterworfen seyn.
S. Hülfsgeboth, Strafgeboth. Am häufigsten gebraucht man
dieses Wort von den Befehlen und Gesetzen Gottes. Die zehen Gebothe Gottes, die
zehen Verordnungen des göttlichen Sittengesetzes. Wider das sechste Geboth
sündigen. Doch sagt man auch, einem Gebothe stehen, ihm gehorchen müssen,
seiner Herrschaft unterworfen seyn. Unserer herrschenden Leidenschaft müssen
alle andere zu Gebothe stehen. In dieser Bedeutung lautet es bey Kero Kepoto
und Pibot, bey dem Ottfried Gibot, im Nieders. Bot, Bade, in Schwaben Bot, im
Dän. und Schwed. Bud. Im Isidor ist Chipot, die Herrschaft.
S. 1. Both. 2. Von biethen, offerre, die Handlung des
Biethens, und die Summe, welche man biethet. Ein Geboth auf etwas thun. Ein
schlechtes Geboth. Zehen Thaler sind dafür schon ein hohes Geboth. In den
gemeinen Mundarten so wohl Ober- als Niederdeutschlandes nur schlechthin Both,
S. dasselbe. 3. Von biethen, einladen, in dem zusammen
gesetzten Worte Gastgeboth,
S. dasselbe. [
453-454]