Das Gebein
Das Gebein,
[
445-446] des -es, plur. inus. oder, und
zwar noch häufiger, die Gebeine, sing. inus. 1. Eigentlich, als ein
Collectivum, die sämmtlichen Beine eines thierischen Körpers. Er wird ihre
Gebeine zermalmen, 4 Mos. 24, 8. Und verbrannte die Gebeine der Priester auf
den Altären, 2 Chron. 34, 5. Mein Gebein hänget an meiner Haut, Hiob. 19, 20.
2. Figürlich. 1) Die Glieder des menschlichen Leibes, deren vornehmster Theil
die Knochen sind, in der höhern Schreibart. Ich sahe sie, (mir zittern die
Gebeine,) Raml. 2) Der ganze Leib, in welcher Bedeutung es in der Deutschen
Bibel sehr häufig ist. 3) Besonders der Leichnam eines Verstorbenen und dessen
Überrest, in der edlern Schreibart. wenn eigennützige Schmeicheley, mit
thränenleeren Augen ein prachtiges Denkmahl über die Gebeine des vergessenen
Todten aufrichtet. Anm. Bey dem Notker Gebein, im Tatian Gibeini, bey dem
Stryker Gibain, im Nieders. Gebeenke. [
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