Der Gaugraf
Der Gaugraf,
[
435-436] des -en, plur. die -en,
gleichfalls nur noch in einigen Gegenden. 1) Ein Graf oder Richter über einen
Gau, d. i. über einen gewissen District. Dergleichen sind die Gaugrafen in dem
Ravensbergischen, welche das Gau- oder Hochgericht ausmachen. Weil ein solches
Gericht die hohe Gerichtbarkeit ausübet, so wird ein Gaugraf an einigen Orten,
z. B. in der Grafschaft Mark, auch ein Hochgraf genannt.
S. Gau 3. 2) Ein Richter auf dem Lande, in einem
Dorfgerichte, ein Dorfschulze; in welchem Verstande dieses Wort in einigen
Niedersächsischen Gegenden noch sehr üblich ist.