Das Gaugericht
Das Gaugericht,
[
435-436] des -es, plur. die -e, wie das
vorige, ein Gericht so wohl über einen ganzen Gau, als auch auf dem Gaue, d. i.
auf dem Lande, zum Unterschiede von dem Stadtgerichte; in beyden Fällen nur
noch in einigen Gegenden.