Der Gaudieb
Der Gaudieb,
[
435-436] des -es, plur. die -e, eine im
gemeinen Leben übliche Behendigkeit eines listigen, verschlagenen Diebes, der
mit Behendigkeit zu stehlen weiß. Anm. Dieses Wort kommt in dieser Bedeutung
nicht von Gau, ein Land, sondern von dem noch im Nieders. üblichen gau, hurtig,
geschwinde, listig, her, welches bey dem Ottfried gow und gaw lautet, und zu
dem Hochdeutschen Jähe gehöret; weil man mit diesem Worte alle Mahl den Begriff
der List, der Geschwindigkeit verbindet. Nieders. Gaudeef, Dän. Gaudiv.
S. Gauner. In Lübeck heißt ein solcher Gaudieb auch
Handkengau, der schnell mit den Händen ist.
S. Jähe. So fern aber Gaudieb in Schwaben, dem Frisch zu
Folge, einen Landdieb bedeutet, der Land und Leute bestiehlt, kommt es
allerdings von Gau, ein Land, her. [
435-436]