Das Gatter
Das Gatter,
[
431-432] des -s, plur. ut nom. sing.
ein Werk aus über einander, oder kreuzweise mit einander verbundenen, oder auch
verschränkten Stäben, im gemeinen Leben. Ein eisernes Gatter vor einem Fenster.
Ein Gatter in einem Zaune, vor einem Garten, ein gegittertes Thor. In den
Zinnhütten sind die Gatter gitterweise gegossene Stücken Zinn. In den
Schneidemühlen ist das Gatter die Rüstung, zwischen deren Ständern die Säge
eingespannet ist. Auf den Obersächsischen Schiffen, welche nach Hamburg fahren,
wird das Steuerruder zuweilen ein Gatter genannt, vermuthlich wegen einiger
Ähnlichkeit oder ihrer ehemahligen Bauart. Anm. Gatter, Nieders. Gadder,
stammet unmittelbar von gatten her, so fern es verbinden überhaupt bedeutet.
Indessen ist es in dieser Form doch schon sehr alt. Das Hebr. -
hier
nichtlateinischer Text, siehe Image - bedeutet zäunen, und -
hier
nichtlateinischer Text, siehe Image - einen Zaun, eine Mauer. Im mittlern
Lat. ist Caderum, Ital. Catarata, ein Gatterthor, und Gaderes, Gades, die
Gränze, vermuthlich so fern sie durch einen Zaun bezeichnet wird.
S. Garten. In einigen, besonders Oberdeutschen Gegenden
ist dieses Wort männlichen Geschlechtes, der Gatter, und alsdann hat es in der
Mehrheit die Gattern. Gatter und Gitter sind bloß in der Mundart und Würde
unterschieden; jenes ist mehr in der gemeinen, so wie dieses in der edlern und
anständigen Sprechart üblich, obgleich in einigen besondern Fällen, wie in
Fallgatter, Gatterthor u. s. f. jenes auch in der anständigen Sprechart
beybehalten wird. [
433-434]