Die Gant
Die Gant,
[
405-406] plur. die -en, eine
Oberdeutsche Benennung eines öffentlichen Verkaufes an die Meistbiethenden,
einer Auction oder Versteigerung. Ingleichen des Ortes, wo solches geschiehet.
Daher das Gantbuch, das Gantregister, oder die Gantrodel, das Verzeichniß
derjenigen Sachen, welche auf solche Art verkauft werden sollen; das Ganthaus,
die Gantstube, der Ort, wo es geschiehet; der Gantmeister, der Gantverkaufer,
der Auctionator; das Gantrecht, die dabey vorgeschriebenen Gesetze, ingleichen
das Recht, dergleichen Ganten anzustellen, das Stangenrecht, die Gantzeit, wenn
solches geschiehet, u. s. f.
S. Verganten. Anm. Da die Sache selbst eine Römische
Erfindung ist, so ist auch dieses Wort ohne Zweifel aus dem Lat. Worte quanti
gebildet, welches bey dergleichen Verkäufen mehrmahls gehöret wurde. Eben daher
rühret auch das mittlere Lat. Inquantus, Incantus, Incantum, Encanum, und das
Franz. Encant, Ital. Incanto, eine solche Gant oder Auction, und das mittlere
Lat. incantare, encantare, verganten, und Incantator, ein Auctionator.