1. Füttern
1. Füttern,
[
379-380] verb. reg. act. eine Sache von
außen oder innen überziehen, mit einem Futter bekleiden. 1) Von außen, doch nur
in einigen Fällen. Eine Kugel füttern, sie ehe man sie ladet, in Leder, Papier
oder Barchent einwickeln. 2) Von innen. Ein Schiff füttern, von innen
bekleiden. Ein Zapfenloch füttern. Ein Futteral mit Sammet füttern. Am
häufigsten von Kleidungsstücken. Ein Kleid mit Taffet, die Schuhe mit Flanell,
einen Rock mit Pelzwerk füttern. Daher die Fütterung, die Handlung des
Fütterns. Anm. Dieses Wort lautet im Nieders. foren, im Franz. fourrer, im
Span. aforrar, im mittlern Lat. und Ital. foderare, im Franz. feultrer, im Dän.
foern, im Schwed. fodra.
S. 1 Futter. In den breitern Oberdeutschen Mundarten
lautet es futtern. [
381-382]