Das Füllopfer
Das Füllopfer,
[
351-352] des -s, plur. ut nom. sing. in
der kirchlichen Verfassung der ehemahligen Juden, dasjenige Opfer, womit einem
Priester bey seiner Einweihung die Hände zum ersten Mahle gefüllet wurden, 3
Mos. 7, 37; Kap. 8, 22, 29, 33. Michaelis gebraucht dafür Einweihungsopfer.
S. Fülle 2.