Der Friedepfennig
Der Friedepfennig,
[
305-306] des -es, plur. die -e. 1) An
einigen Orten eine Benennung des Weinkaufes, weil dadurch der Friede, oder
ruhige Besitz eines Eigenthumes gleichsam erkauft wird; daher derselbe auch
Friedeschilling, ingleichen Friedewein heißt.
S. Weinkauf. 2) An andern Orten, z. B. bey den Friesen,
ein jährliches Geld, womit sie sich öffentliche Sicherheit und sicheres Geleit
von der Obrigkeit erkaufen, und welches an andern Orten, z. B. in der
Grafschaft Öttingen, Friedeschatz genannt wurde.
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305-306]