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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Freypfennig | | Der Freyreiter

Das Freyrecht

Das Freyrecht, [299-300] des -es, plur. die -e. 1) An einigen Orten, das Recht, da man von der Baulebung frey ist, wogegen der Grundherr den zehnten Theil von der Gütern bekommt, im Falle sie veräußert werden; welcher zehnten Theil gleichfalls den Nahmen des Freirechtes führet. 2) In weiterer Bedeutung, das Recht eines jeden freyen Mannes, der keines andern Leibeigener ist, sich an einem Orte frey und ungehindert aufzuhalten, das Weichfriedrecht; in welchem Verstande dieses Wort in dem Weichbilde Art. 4 vorkommt.
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