Das Freymachen
Das Freymachen,
[
297-298] des -s, plur. inus. oder die
Freymachung, plur. die -en, ein aus der R. A. frey machen zu- sammen gesetztes
Wort, die Handlung, da man etwas frey macht. Die Freymachung der Waaren, im
gemeinen Leben, die Handlung, da man die Accise oder andere Abgaben von
denselben bezahlet. Im Bergbaue ist das Freymachen oder die Freymachung
diejenige Handlung, da ein Bau für frey oder verlassen erkläret wird; daher der
Freymacher, derjenige Bergmann, der eine verlassene Zeche für frey erklären
lässet; das Freymachungsbuch, dasjenige Buch, in welches diese Handlung
eingetragen wird; der Freymachensrichter, der dazu verordnete Bergmeister.
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299-300]