Der Freybauer
Der Freybauer,
[
291-292] des -n, plur. die -n. 1) Ein
freyer Bauer, der von aller Dienstbarkeit frey ist, und nur die gewöhnliche
Landsteuer bezahlet, ein Freysaß; im Gegensatze der leibeigenen Bauern,
Frohnbauern u. s. f. In Dänemark werden sie Landeigner genannt.
S. Freygut. 2) Ein freyer Reichsbauer, ein Bauer in
einem freyen Reichsdorfe, welcher niemanden als dem Kaiser und Reiche
unterworfen war.