Die Fräuleingerechtigkeit
Die Fräuleingerechtigkeit,
[
275-276] plur. die -en, in den Rechten,
die Gerechtsamen fürstlicher und adeliger Wittwen an die hinterlassenen Güter
ihrer Ehegatten; dahin die Gerade, das Mußtheil, das Leibgedinge u. s. f.
gehören.
S. Fräulein 3.