Das Fräulein
Das Fräulein,
[
275-276] des -s, plur. ut nom. sing.
das Oberdeutsche Diminut. des Wortes Frau. 1) * Eine Person oder ein Thier
weiblichen Geschlechtes. Und er schuf sie ein Männlein und Fräulein, 1. Mos. 1,
27. Kap. 5, 2. Und du sollt in den Kasten thun allerley Thiere - je ein Paar
Männlein und Fräulein, Kap. 6, 19. Doch diese Bedeutung ist im Hochdeutschen
veraltet, seitdem statt dessen Weibchen üblicher geworden ist. 2) * Eine kleine
Frau; auch nur im Oberdeutschen. Im Hochdeutschen würde man dafür ein Fräuchen
sagen. 3) Ein Ehrennahme unverheiratheter adeliger Frauenzimmer; für das
veraltete Edeljungfer. Das Fräulein von Hohendorf. Im gemeinen Leben, besonders
Niedersachsens, ist es sehr gewöhnlich, diesen Ehrennahmen im weiblichen
Geschlechte zu gebrauchen, die Fräulein, da man ihn denn auch im Plural auf
Niedersächsische Art die Fräuleins abzuändern pflegt. Allein es bleibt solches
alle Mahl ein Fehler, weil die Diminutiva der Regel nach ungewissen
Geschlechtes sind, und die Hochdeutschen keinen Plural auf s kennen. Wohl aber
kann, nach dem Beyspiele des Wortes Frauenzimmer und anderer ähnlichen Wörter,
zuweilen ein weibliches Pronomen folgen. Das Fräulein war nicht da, denn sie
war verreiset. Ehedem bekamen auch Prinzessinnen nur den Nahmen der Fräulein.
Der fürsten Töchter haben geheißen Jungfrauen, so man jetzund Frävlin nennt,
sagt auch Münster in seiner Cosmogr.
S. auch die folgenden Zusammensetzungen. Anm. Im Schwed.
lautet dieses Wort, selbst in der dritten Bedeutung Fröken, im Dän. Froken.
Ehedem bedeutete es eine jede Jungfrau; oft aber auch eine Hure, dergleichen
das fahrende Frälin in dem Augsburgischen Stadtbuche aus dem 13ten Jahrhunderte
ist. In einigen Oberdeutschen Gegenden scheinet es auch eine Großmutter zu
bezeichnen; wenigstens übersetzt Cramer das Ital. Avia, Nonna, durch Fräulein,
Anfrau, Großmutter.