Flämisch
Flämisch,
[
183-184] adj. et adv. Flandrisch, aus
der Provinz Flandern in den Niederlanden gebürtig, in Flandern, und in weiterer
Bedeutung, in den unfreyen Niederlanden üblich u. s. f. doch nur in den
gemeinen Mundarten, besonders Ober- und Niedersachsens; Nieders. flämsk.
Flämische Pforten, Thorwege vor Gärten, Höfen u. s. f. welche oben offen und
auf beyden Seiten nur mit Pfeilern versehen sind. Ein Pfennig Flämisch ist in
Niedersachsen 3 Pfennige; ein Schilling Flämisch ist daselbst 3 Groschen oder 6
Schillinge Lübisch, und ein Pfund Flämisch beträgt 20 Schillinge Flämisch, oder
34 Thaler. Das Flämische Recht, ein besondres Recht, welches den ehedem aus
Flandern und den Niederlanden nach Deutschland gezogenen Colonisten gelassen
wurde, und in einigen Gegenden noch üblich ist. Eine Art dieses Rechtes findet
in den drey Schwarzburgischen Fluren zu Heringen, Gorsbach und Berge noch jetzt
Statt, wo von den erblichen Gütern verehlichter Personen, welche in ihrem Leben
den daselbst üblichen Kirchgang nicht gehalten haben, der dritte Theil der
Grundherrschaft anheim fällt.
S. Kirchgang. Flämische Güter, Güter, auf welchen dieses
Recht haftet. Der Fläminger, derjenige, welcher Flämische Güter besitzet; der
Fläming, ein Strich Landes, der von Flämingern oder ehemahligen Niederländern
bewohnet wird. Anm. Dieses Wort ist aus dem Niederländischen, wo Vlaeming,
Französ. Flamand, einen Flandrer bedeutet. Das berühmte Geschlecht der
Flemminge hat gleichfalls daher seinen Nahmen so wohl als den Ursprung. Das in
einigen niedrigen Mundarten, z. B. in Schlesien übliche Wort flämisch; für
trotzig; mürrisch; flämisch aussehen; ein flämisches Gesicht, gehöret wohl mit
mehrerm Rechte zu flennen als hierher. [
183-184]