Die Findung
Die Findung,
[
157-158] plur. die -en, von den
Zeitworte finden, die Handlung des Findens, doch nur noch zuweilen in der
eigentlichen Bedeutung, und ohne Plural. Das Findungsrecht, das Recht, welches
der Finder auf die gefundene Sache hat. In einigen Niedersächsischen Gerichten
bedeutet Findung noch das gefundene Urtheil, und in engerer Bedeutung, einen
Abschied, Bescheid.