* Festen, Festigen
* Festen, Festigen,
[
121-122] verb. reg. act. welches aber
im Hochdeutschen völlig veraltet ist, fest machen, obgleich in verschiedenen
Bedeutungen des Wortes fest. 1) Für befestigen. Da er die Wolken droben
vestete, da er vestigte die Brunnen der Tiefen, Sprichw. 8, 28. 2) In Verhaft
nehmen; in welchem Verstande auch verfesten üblich war, welches aber, so wie
festen auch verbannen bedeutete. 3) Durch Brief und Siegel fest, d. i. gewiß
machen,
S. Handfeste. 4) Zu Lehen nehmen, welche Bedeutung noch
im Schleßwigischen üblich ist. Anm. In der ersten Bedeutung lautet es bey dem
Kero festinon. Wir haben von diesem veralteten Zeitworte noch das Hauptwort
Festung, eine feste Stadt zu bezeichnen;
S. dasselbe an seinem Orte.
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121-122]